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   VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010   

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https://dejure.org/2024,870
VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010 (https://dejure.org/2024,870)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2024 - 2 CS 23.2010 (https://dejure.org/2024,870)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2024 - 2 CS 23.2010 (https://dejure.org/2024,870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 1; BauGB § 36 Abs. 1; BauGB § 246 Abs. 11; BauGB § 246 Abs. 15; BauNVO § 8; BauNVO § 15
    Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet, Fehlende Bauantragsunterlagen zur Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Situation, Nichteintritt der Fiktion des gemeindlichen Einvernehmens, Ausreichende Rüge der Unvollständigkeit des Bauantrags

  • rewis.io

    Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet, Fehlende Bauantragsunterlagen zur Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Situation, Nichteintritt der Fiktion des gemeindlichen Einvernehmens, Ausreichende Rüge der Unvollständigkeit des Bauantrags

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 36 Abs. 2 Satz 2, § 246 Abs. 15 BauGB; § 80 Abs. 5 VwGO
    Bauordnungsrecht: Zu den Anforderungen an die Rüge unvollständiger Bauantragsunterlagen durch die Gemeinde zur Verhinderung des Anlaufens der Frist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB | Einvernehmen der Gemeinde; Rügeobliegenheit bei unvollständigen Bauantragsunterlagen; ...

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 36 Abs. 2 Satz 2, § 246 Abs. 15 BauGB; § 80 Abs. 5 VwGO
    Bauordnungsrecht: Zu den Anforderungen an die Rüge unvollständiger Bauantragsunterlagen durch die Gemeinde zur Verhinderung des Anlaufens der Frist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB | Einvernehmen der Gemeinde; Rügeobliegenheit bei unvollständigen Bauantragsunterlagen; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 C 1.19

    Zur Reichweite des Einwendungsausschlusses bei fingiertem gemeindlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Einvernehmensfrist nur dann ausgelöst, wenn und sobald der Bauantrag der Gemeinde eine hinreichende und abschließende planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens ermöglicht (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.2020 - 4 C 1.19 - juris Rn. 16; U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - juris Rn. 21).

    Kommt die Gemeinde dieser Mitwirkungslast nicht innerhalb von einem Monat nach der Einreichung des Antrags bei ihr nach, gilt ihr Einvernehmen nach § 246 Abs. 15 BauGB als erteilt (jeweils zur ZweiMonats-Frist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB: BVerwG, U.v. 27.8.2020 4 C 1.19 - juris Rn. 16; U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 14, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
    Das Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens dient dabei der Sicherung der in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV verankerten gemeindlichen Planungshoheit (vgl. BVerwG, B.v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 - juris).

    Allein die Verletzung oder Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen führt zur Aufhebung der Baugenehmigung; einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf es nicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 - juris; B.v. 25.8.2014 - 4 B 20.14 - juris; U.v. 26.3.2015 - 4 C 1.14 - juris).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Einvernehmensfrist nur dann ausgelöst, wenn und sobald der Bauantrag der Gemeinde eine hinreichende und abschließende planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens ermöglicht (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.2020 - 4 C 1.19 - juris Rn. 16; U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - juris Rn. 21).

    Kommt die Gemeinde dieser Mitwirkungslast nicht innerhalb von einem Monat nach der Einreichung des Antrags bei ihr nach, gilt ihr Einvernehmen nach § 246 Abs. 15 BauGB als erteilt (jeweils zur ZweiMonats-Frist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB: BVerwG, U.v. 27.8.2020 4 C 1.19 - juris Rn. 16; U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 14, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 4 C 1.14

    Windenergieanlage; Baugesuch; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
    Allein die Verletzung oder Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen führt zur Aufhebung der Baugenehmigung; einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf es nicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 - juris; B.v. 25.8.2014 - 4 B 20.14 - juris; U.v. 26.3.2015 - 4 C 1.14 - juris).
  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683

    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
    Kommt die Gemeinde dieser Mitwirkungslast nicht innerhalb von einem Monat nach der Einreichung des Antrags bei ihr nach, gilt ihr Einvernehmen nach § 246 Abs. 15 BauGB als erteilt (jeweils zur ZweiMonats-Frist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB: BVerwG, U.v. 27.8.2020 4 C 1.19 - juris Rn. 16; U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 14, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 25.08.2014 - 4 B 20.14

    Versagung der Baugenehmigung trotz Einvernehmen der Gemeinde

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
    Allein die Verletzung oder Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen führt zur Aufhebung der Baugenehmigung; einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf es nicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 - juris; B.v. 25.8.2014 - 4 B 20.14 - juris; U.v. 26.3.2015 - 4 C 1.14 - juris).
  • VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
    Kommt die Gemeinde dieser Mitwirkungslast nicht innerhalb von einem Monat nach der Einreichung des Antrags bei ihr nach, gilt ihr Einvernehmen nach § 246 Abs. 15 BauGB als erteilt (jeweils zur ZweiMonats-Frist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB: BVerwG, U.v. 27.8.2020 4 C 1.19 - juris Rn. 16; U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 14, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 AS 20.477

    Haltung eines Kampfhundes - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
    Nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes nur möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2020 - 10 AS 20.477 - juris Rn. 20) verletzt die mit der Klage angegriffene Baugenehmigung den Antragsteller voraussichtlich in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
    Das gemeindliche Einvernehmen ist ein als Mitentscheidungsrecht ausgestattetes Sicherungsinstrument des Baugesetzbuchs, mit dem die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde und als Trägerin der Planungshoheit in Genehmigungsverfahren mitentscheidend an der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens beteiligt wird (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - juris).
  • VG Ansbach, 26.02.2024 - AN 3 S 24.169

    Ausnahme von einer Veränderungssperre für zeitlich befristete Errichtung von,

    Hiernach darf von den Absätzen 8 bis 13 in § 246 BauGB nur Gebrauch gemacht werden, soweit dringend benötigte Unterkünfte in dem Gebiet der Gemeinde, in dem die Unterkünfte errichtet werden sollen, nicht oder nicht rechtzeitig errichtet werden können (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 2 CS 23.2010 - juris Rn. 14).
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